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Die Zustandsfeststellung gem. VOB/B


In der VOB 2019 Teil B, §3 (4), wird folgendes Verfahren empfohlen:


[…] Vor Beginn der Arbeiten ist, soweit notwendig, der Zustand der Straßen und Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen, ferner der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen ist. […]

Diese "vorsorgliche Zustandsfeststellung" sichert den baulichen Zustand sämtlicher vorhandener Oberflächen innerhalb der öffentlichen Bereiche VOR Beginn der Baumaßnahme und hilft pragmatisch, eventuelle Ansprüche Dritter vorab zu sichten und auszuwerten. Hierzu gehören Fahrbahnoberflächen, Einfriedungen, Zäune, Mauern, Leuchten, Beschilderungen, Markierungen, Nebenanlagen, Zufahrten, Fassadenelemente (soweit die Aufnahmen im Rahmen der Panoramafreiheit zulässig sind) und darüber hinaus auch weitere Elemente gem. Wunsch des Auftraggebers.

Nähere Hinweise hierzu sind z.B. dem aktuellen Kommentar für die Baupraxis, Seite 161 (VOB/B, Beuth Verlag) zu entnehmen.

Zustandsfeststellungen auf Privatgrundstücken und/oder innerhalb von Privatgebäuden sind in der Regel nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich und wären daher individuell abzustimmen.

In zahlreichen Projekten konnten durch diese Vorgehensweise aber auch vorhandene bauliche Besonderheiten rekonstruiert werden, an die sich der/die Bauherr*in oder auch die Baufirma nach der Baumaßnahme nicht mehr "erinnern" kann.

Ich führe die Dokumentation grundsätzlich mit hochauflösenden Kameras durch, welche a) eine Vielzahl von Fotos ergeben aber auch b) hochauflösende Videos zur Auswertung ergeben. Der Auftraggeber bekommt diese Medien online bis zu 6 Monate zur Verfügung gestellt, zusätzlich aber auch auf Speichermedien und als Kontaktbogen ausgedruckt zur Vorabsichtung.

Projekte

Kunden

Womit



Kunden

Real estate

Abwasserbeseitigungsbetrieb der Samtgemeinde Sickte (ABB)

Abwasserbeseitigungsbetrieb Stadt Wolfenbüttel (ABW)

Samtgemeinde Isenbüttel

Gemeinde Wendeburg

Gemeinde Uetze

Wasserverband Gifhorn

Wasserverband Peine

Abwasserverband Braunschweig



Womit

Immobilienfotos

Hardware:

Notebook: MBP M1 Pro, 16", 2 TB SSD, 32GB RAM, 

Desktop: iMac M1, 1 TB SSD, 16 GB RAM,

Kamera für Foto und Video: S5 (Vollformat)

Stabilisierung: Ronin SC & Smooth 5

Software:

Betriebssystem: macOS Sequoia

Fotobearbeitung & Präsentation: Lightroom

Videoschnitt: Final Cut Pro



Projekte

Ads and product movies


abgeschlossene Projekte

AKTUELLE PROJEKTE 2024/2025



ca. Anfang 2025


Wasserverband Peine: Vorsorgliche Zustandsfeststellung "An der Bahn" und "Neue Straße" in Sierße, 3. BA, vor der Kanalsanierung


November/Dezember 2024

 

Gemeinde Wendeburg: Vorsorgliche Zustandsfeststellung „Grauer Hof“ in Wendeburg vor dem Straßenausbau

Oktober 2024

 

ABB: Vorsorgliche Zustandsfeststellung „Hauptstraße“ in Dettum vor der Kanalsanierung auf Privatgrundstücken


Juni 2024

 

Wasserverband Gifhorn: Vorsorgliche Zustandsfeststellung „Grauer Hof“ und „Am Bülten“ in Wendeburg vor der Neuordnung „RW-Ortsnetz“


April 2024


ABB: Vorsorgliche Zustandsfeststellung vor der Sanierung des Abwasser-Ortsnetzes „Zum Butterberg“ in Erkerode


Februar 2024


ABB: Vorsorgliche Zustandsfeststellung vor der Sanierung des RW-Ortsnetzes "Wasserweg" in Veltheim, 2. Abschnitt




Kontakt

+49 176 995 495 19

Dipl.-Ing. Jörg Seiler

Am Kirchberg 2

38173 Dettum

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